Sehr geehrter Herr Meyer,
die Gemeinde Hassendorf nimmt aufgrund eines entsprechenden mehrheitlichen Ratsbeschlusses nachfolgend zur geplanten Änderung des RROP im Bereich unseres Gemeindegebietes zum vorgesehenen Windanlagenvorranggebiet Nr. 83 wie folgt Stellung:
Die vom Gemeinderat Hassendorf beschlossene und dort vorliegende Stellungnahme zum 1. Beteiligungsverfahren halten wir vollumfänglich aufrecht und lehnen die Ausweisung des Vorranggebiets Nr. 83 weiterhin ausdrücklich ab. Die Planung führt zu einer unzumutbaren Mehrfachbelastung von Bevölkerung und Naturraum und ist in der vorliegenden Form nach unserer Überzeugung abwägungsfehlerhaft:
- Überlastung der Gemeinde Hassendorf mit Energieinfrastrukturprojekten
Die Gemeinde Hassendorf ist mit 11 km² mit Abstand eine der kleinsten Flächengemeinde nicht nur in der Samtgemeinde Sottrum, sondern im gesamten Landkreis. Auf diesem Gebiet werden sich neben dem Umspannwerk in der Endphase des Stromtrassenbaus 2032 ca. 60 teils riesige Strommasten befinden, die den Ort Hassendorf dann komplett umzingeln. Bestehende und weitere geplante Freiflächen-PV-Anlagen an der Bahnstrecke Hamburg-Bremen, mehrere geplante Batteriespeicherflächen, eine in 500 m von der Wohnbebauung entfernte Gasbohrstelle, eine ehemalige Lagerstättenversenkbohrstelle mit unabwägbaren Gefahren für die nächsten Generationen, die Gasleitung Nord Stream 1 verdichten sich auf engstem Raum.
Das Vorranggebiet Nr. 83, dass in seiner für die Wohnhäuser extrem ungünstigen Lage in minimaler Entfernung von Südost bis Südwest nebeneinanderliegend den Ort umfasst, könnten die Menschen mit Schlagschatten und Infraschall stark belasten. Nachweis dafür sind die von einem möglichen Investor vorgestellten Belastungskarten. Auch dürfte das als Sonderbaufläche ausgewiesene Repowering-Windradgebiet an der B 75 mit drei bereits genehmigten Anlagen sowie zwei weiteren geplanten Windrädern in Betracht gezogen werden.
Eine vergleichbare Belastung einer Gemeinde im Landkreis Rotenburg ist uns nicht bekannt. Im „Fall Lüdingen“ wurde beispielsweise aufgrund der Umzingelung mit Windrädern auf die Ausweisung des Vorranggebiets Nr. 103 verzichtet. In Hassendorf läge eine Umzingelung mit Windradgebieten und etlichen Stromtrassen vor. Die im Raumordnungsgesetz geforderte Verhältnismäßigkeit ist nach unserer Ansicht nicht berücksichtig worden.
- „Biotopverbund Reithbachniederung“
In der Stellungnahme zum 1. Beteiligungsverfahren haben wir auf die besondere ökologische Bedeutung des Biotopverbunds Reithbachniederung in Verbindung mit dem Naturschutzgebiet Wümmeniederung hingewiesen. In der dortigen Abwägung wird „nur“ auf die Bedeutung als Überschwemmungsgebiet eingegangen, das aber als Retentionsraum ausgleichbar und damit vernachlässigbar wäre. Es fehlt hier völlig die Rücksichtnahme auf den Erhalt der Lebensräume und die Verbesserung der Habitatstruktur für gefährdete Arten. Eine Ausweisung als „Vorranggebiet Windenergie“ würde in Verbindung mit den zwei Stromtrassen Stade-Landesbergen und Elbe-Lippe-Leitung-Nord ein unüberwindliches Hindernis für viele bedrohte Tierarten darstellen. Zudem drohen mögliche Gefahren durch die Belastung des Grundwassers und Eintrag in die Fließgewässer durch Chrom VI und PFAS.
Wir halten somit insbesondere die geplante Satzungsänderung des RROP 2020 in § 1 Abschnitt 2.2 über den Vorrang der Gebiete für Windenergienutzung gegenüber flächenhaftenBiotopverbünden bei Überschneidungen und Änderung auf linienhafte Gebiete grundsätzlich für fraglich, da jegliche Begründung im Umweltbericht und in den Gebietsblättern fehlt. Es ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum der Landkreis bewusst eine Flächenausweisung im RROP vorgenommen hat, jetzt aber auf einmal umstellt auf eine linienhafte Ausweisung.
Insbesondere für die Reitbachniederung in Hassendorf wäre diese Änderung nach dem Stromtrassenbau durch das Naturschutzgebiet Wümmeniederung und den angrenzenden Wümmewald ein weiteres fatales Signal für einen pfleglichen Natur- und Umweltschutz.
Fazit
Die Gemeinde Hassendorf unterstützt die Energiewende und sieht die schwierige Aufgabe der Planungsabteilung des Landkreises zum Erreichen des Flächenziels für Vorranggebiete Windenergie. Eine Streichung des Vorranggebiets Nr. 83 wäre für die Zielerreichung unschädlich, da das zwar nicht als Vorranggebiet vorgesehene, aber als Sonderbaufläche bestehende Repowering-Windradgebiet nördlich der B 75 flächenmäßig anzurechnen ist. Bei Streichung des Gebiets Nr. 83 (37,46 ha) und Anrechnung aller Sonderbauflächen verbleiben insgesamt 8.360 ha geforderte Kreisfläche = 4,03 %.
Die PNE AG aus Cuxhaven plant im Übrigen die Erweiterung/Vervollständigung des Repoweringgebiets um zwei weitere Anlagen (gem.§249 BG), mit der der Ersatz des Gebiets Nr. 83 fast vollständig kompensiert werden könnte. Eine Streichung des Gebiets Nr. 83 wäre für Mensch, Natur, Landschaftsbild und der Akzeptanz in der Bevölkerung sehr wichtig und würde langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Diese Lösung würde die Gemeinde Hassendorf unterstützen und bittet Landkreisverwaltung und Kreistag um eine entsprechende Umsetzung.
Abschließend die Aussage unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies (Artikel in der RKZ-Niedersachsen-Seite)
„Man kann nicht die Windenergie ausbauen und dann noch Stromleitungen als Freileitung daneben bauen. Das wäre ein Übermaß dessen, was wir den Menschen zumuten können.“
Gerne laden wir Sie auch zu einem Ortstermin vor Ort ein, um sich ein Bild von den bereits sichtbaren Veränderungen in unserem Ort zu machen. Anschaulich dabei auch ein 3D-Modell im Maßstab 1:2.000, das das Worst-Case-Szenario in Hassendorf im Jahr 2032 zeigt.
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